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Aktuelles


 
 

Hier erhalten Sie Informationen über die aktuellen Ereignisse beim Gericht.


Einrichtung einer kostenlosen anwaltlichen Beratungsstelle

beim Amtsgericht Staufen!

 

Ab Dienstag, dem 06.10.2020, zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr wird beim Amtsgericht Staufen (Zimmer 10/EG) im zweiwöchentlichen Rhythmus eine kostenlose anwaltliche Beratung durch den Freiburger Anwaltsverein angeboten.

Die Anmeldung erfolgt telefonisch beim Freiburger Anwaltsverein unter 0761/205-1190 zu den üblichen Geschäftszeiten, unter Angabe von Namen und Telefonnummer.

Folgetermine sind dann am 20.10.2020 und am 03.11.2020 vorgesehen und werden sich dann im vierzehntägigen Rhythmus bis zum 22.12.2020 fortsetzen.

Der Freiburger Anwaltsverein wird aufgrund einer Vereinbarung mit der Landesjustizverwaltung nach § 3 Abs. 1 Beratungshilfegesetz (BerHG) ab Oktober 2020 auch beim Amtsgericht Staufen eine Beratungsstelle einrichten. Bürger mit geringem Einkommen nach § 1 BerHG haben die Möglichkeit um unentgeltliche Rechtsberatung nachzusuchen. Wir freuen uns sehr darüber, dass nun – nachdem schon seit vielen Jahren eine solche Rechtsberatung nicht nur beim Amtsgericht Freiburg, sondern auch beim Amtsgericht Müllheim angeboten werden konnte – auch in unserem Gerichtsbezirk dieses Angebot zur Verfügung steht.

Die Rechtsberatungsstelle des Freiburger Anwaltsvereins übt, mit Unterstützung der Justizverwaltung, eine wichtige Funktion im Rahmen der Verwirklichung des sozialen Grundrechts aus. Da die Beratungsstelle beim Amtsgericht Staufen nur dauerhaft aufrechterhalten kann, wenn ein ausreichender Bedarf hierfür besteht, ist es wichtig, dass gerade in den ersten Monaten auch viele Bürger von diesem Angebot Gebrauch machen.


 


Hinweise zum Vereinsregister:

Das Vereinsregister wird inzwischen elektronisch beim Amtsgericht Freiburg geführt. Nach Übernahme des Vereinsregisters war die bisherige Registernummer zu ergänzen.

Das neue Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehalten der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt. Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt.

Das Amtsgericht Staufen erhielt die Kennziffer 31.

Beispiel:

Die Registernummer lautet bisher:                     VR 1

Die Registernummer lautet nunmehr:                 VR 310001


Notariatsreform und Neuordnung des Grundbuchwesens


Neue Zuständigkeit ab 01.01.2018 !

 

In Baden-Württemberg wird mit der Notariatsreform und der Neuordnung des Grundbuchwesens die größte Reform in der Geschichte der baden-württembergischen Justiz durchgeführt. Ziel der Reform ist die weitergehende Digitalisierung der vorhandenen Dokumente und die Vereinheitlichung der Strukturen im Land und Bund. Damit soll ein zukunftsfähiges Notariats- und Grundbuchwesen geschaffen werden.

In diesem Zuge wird das staatliche Notariat Staufen mit Ablauf des 31.12.2017 aufgelöst. Zum 01.01.2018 ergeben sich für die Gemeinden Ballrechten-Dottingen, Eschbach, Heitersheim, Staufen, Bad Krozingen, Münstertal, Ehrenkirchen, Bollschweil, Hartheim inklusive der dazugehörigen Ortschaften folgende neue Zuständigkeiten:

 

  

Urkundssachen:

Die Aufgaben der staatlichen Notariate (insbesondere Beurkundungen/Beglaubigungen) werden künftig von selbständigen Notarinnen und Notaren vorgenommen.

 

Bereits begonnene Beurkundungsvorgänge werden von freien Notaren oder Notariatsabwicklern beendet. Über die Internetseite www.notariatsreform.de findet man über eine Suchfunktion, welcher Notar bzw. Notariatsabwickler für die Bearbeitung Ihres bereits begonnenen Beurkundungsvorgangs ab dem 1. Januar 2018 zuständig ist.

Die konkrete Verwahrstelle einer Urkunde, die bereits abgeschlossen ist können Sie über die Verwahrstellenauskunft der Bundesnotarkammer (www.notar.de) ermitteln.

 

 Nachlasssachen:

Das Amtsgericht Freiburg i.Br. ist als Nachlassgericht zuständig.

Dienstgebäude:

Fahnenbergplatz   4, 79098 Freiburg

(Nachtbriefkasten   zur Fristwahrung: Holzmarkt 2, 79098 Freiburg)

Postanschrift

Holzmarkt   2, 79098 Freiburg

Telefon/Infothek:

0761/   205-3300

E-Mail:  

poststelle@agfreiburg.justiz.bwl.de

Homepage:

www.amtsgericht-freiburg.de

Sprechzeiten:

Montag,   Mittwoch, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach vorheriger   Terminsabsprache

 

 Grundbuchsachen:

Das Amtsgericht Emmendingen ist als Grundbuchamt zuständig.

Dienstgebäude   und Postanschrift:

Liebensteinstraße   2, 79312 Emmendingen

 

Telefon/Infothek:

07641/96587-600

E-Mail:  

poststelle@gbaemmendingen.justiz.bwl.de

Homepage:

www.amtsgericht-emmendingen.de

Grundbuchauszüge

Grundbuchamt   Emmendingen und ggfls. Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden

 

Wegen der mit dem Zuständigkeitswechsel verbundenen organisatorischen Herausforderungen (Umzug, Einführung neuer EDV, Schulungen, etc.) ist mit Verzögerungen bei der Verfahrensbearbeitung zu rechnen. Hierfür bitten die künftig zuständigen Behörden um Ihr Verständnis.

 

Weitere Informationen insgesamt hierzu finden Sie unter www.notariatsreform.de.

 




 

01.01.2015

Die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes des Landes  Baden-Württemberg bringt folgende Veränderungen mit sich:

  • Im Eingangsbereich in Zimmer 1 finden Sie die  Infothek. Dort bitten wir alle Besucher, sich anzumelden und Auskünfte zu  erfragen.
    Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8.30 bis 11.30 Uhr und Montag - Donnerstagnachmittag von 14 bis 15.30 Uhr. Bei personellen Engpässen Krankheit oder Urlaub) ist die Infothek am  Nachmittag geschlossen.
  • Für die Öffentlichkeit ist nur noch das  Erdgeschoss zugänglich.
  • Im Erdgeschoss wurde in Zimmer 4 ein Zeugen - bzw. Besprechungsraum eingerichtet. Hier können auch kurze Besprechungen abgehalten werden.
    Sollte der Raum verschlossen sein, wenden Sie sich bitte an die Infothek.
  • Anhörungen im Gerichtsgebäude finden künftig in Zimmer 10 statt (direkt gegenüber der  Infothek auf der rechten Seite). Bitte melden Sie sich, wenn Sie einen Termin haben, zunächst in der Infothek an und  warten Sie dann in Zimmer 4.

01.12.2014

Bei den Parkplätzen vor dem Amtsgericht Staufen handelt es sich um ein Privatgrundstück des Amtsgerichts Staufen, so dass die dort vorhandenen Parkplätze grundsätzlich ausschließlich den Bediensteten des Amtsgerichts Staufen zustehen.

Sofern Sie im Amtsgericht Staufen einen Gerichtstermin haben, können Sie sich an der Infothek eine Parkberechtigung ausstellen lassen.

Auch nach Dienstschluss und an den Wochenenden bleiben die Parkplätze für die Öffentlichkeit gesperrt.  Die bisherige Erlaubnis, wonach die Parkplätze nach 17 Uhr und an den Wochenende für die Öffentlichkeit freigegeben sind, ist seit 01.12.2014 weggefallen.

 

 





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